So wird Beamtenbesoldung in Angestellten-Brutto umgerechnet
Dieser Vergleichsrechner schätzt, welchem Bruttogehalt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers die Besoldung eines Beamten näherungsweise entspricht. Ein reiner Vergleich der beiden Bruttoeinkommen wäre hierfür jedoch nicht aussagekräftig. Beamte und „normale“ Angestellte unterscheiden sich unter anderem bei den Sozialabgaben, der Krankenversicherung und der Altersversorgung. Der Rechner berücksichtigt diese Unterschiede und führt sie in einem geschätzten vergleichbaren Arbeitnehmer-Brutto zusammen. Das Ergebnis ist eine vereinfachte finanzielle Orientierung. Es handelt sich nicht um eine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Versorgungsberatung.
Was ermittelt der Rechner?
Der Rechner beantwortet vereinfacht folgende Frage:
Wie hoch müsste das Bruttogehalt eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sein, damit er über denselben Erwerbszeitraum finanziell mit dem ausgewählten Beamten vergleichbar gestellt ist?
Dabei werden zwei Bestandteile betrachtet:
- das während des Berufslebens verfügbare Nettoeinkommen
- die finanzielle Versorgung nach dem Eintritt in den Ruhestand
Das berechnete Arbeitnehmer-Brutto muss daher nicht nur ein vergleichbares laufendes Nettoeinkommen ermöglichen. Es muss zusätzlich ausreichend Spielraum bieten, um während des Berufslebens einen privaten Pensionsausgleich anzusparen.
Welche Angaben benötigt der Rechner?
Dienstherr, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Die Beamtenbesoldung richtet sich nach dem ausgewählten Dienstherrn, der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe.
Berücksichtigt werden die A-Besoldungstabellen des Bundes und der 16 Bundesländer.
Familienstand und Kinder
Der Familienstand und die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder werden für die Berechnung möglicher Familienzuschläge sowie des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Pflegeversicherung verwendet. Die Angabe zum Familienstand beeinflusst jedoch nicht die Einkommensteuerberechnung.
Die steuerliche Belastung wird im gesamten Modell vereinfachend für eine alleinstehende und einzelveranlagte Person berechnet.
Dienstjahre
Die eingegebenen Dienstjahre werden sowohl als ruhegehaltfähige Dienstzeit des Beamten als auch als Ansparzeit des Arbeitnehmers verwendet. Der Rechner ist damit als typisierter Karrierevergleich aufgebaut. Er berechnet keine persönliche Ruhestandsprognose anhand des aktuellen Lebensalters.
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Hier handelt es sich um den selbst getragenen monatlichen Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung des Beamten.
Der eingegebene Betrag wird sowohl während der aktiven Dienstzeit als auch im Ruhestand in gleicher Höhe angesetzt. Diese Vereinfachung berücksichtigt, dass der Beihilfesatz für Pensionäre häufig höher ist als für aktive Beamte und dadurch ein geringerer Teil der Krankheitskosten privat abgesichert werden muss. Die tatsächliche Beitragsentwicklung hängt jedoch vom persönlichen Tarif, dem Dienstherrn und zukünftigen Beitragsanpassungen ab.
Kirchensteuer
Sofern ausgewählt, wird die Kirchensteuer entsprechend dem für das ausgewählte Bundesland geltenden Kirchensteuersatz berücksichtigt.
Betriebsrente
Für den Arbeitnehmer kann optional eine erwartete monatliche Nettoauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung eingetragen werden. Diese reduziert die Versorgungslücke, die zusätzlich durch privates Kapital ausgeglichen werden muss. Einzutragen ist der Betrag nach Steuern sowie nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Liegt keine Betriebsrente vor, wird der Wert mit null Euro angesetzt.
So wird das laufende Einkommen verglichen
Schritt 1: Beamten-Brutto ermitteln
Aus der ausgewählten Besoldungstabelle werden das aktuelle Grundgehalt und gegebenenfalls der Familienzuschlag ermittelt. Berücksichtigt werden dabei:
- Dienstherr beziehungsweise Bundesland
- Besoldungsgruppe
- Erfahrungsstufe
- Familienstand
- Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder
Individuelle Amts-, Stellen-, Erschwernis- oder Funktionszulagen werden aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Die ausgewählte Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe werden über den gesamten Vergleichszeitraum unverändert fortgeschrieben.
Schritt 2: Verfügbares Beamten-Netto berechnen
Vom Beamten-Brutto werden die erwarteten Steuern abgezogen. Dabei werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berücksichtigt. Anschließend wird der angegebene Eigenbeitrag des Beamten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Beamte zahlen im Regelfall keine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dadurch kann ihr verfügbares Nettoeinkommen bei gleichem Bruttogehalt deutlich höher sein als das eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers.
Schritt 3: Arbeitnehmer-Netto berechnen
Für den Arbeitnehmer werden die erwarteten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Berücksichtigt werden:
- Einkommensteuer
- Solidaritätszuschlag
- gegebenenfalls Kirchensteuer
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
Der Vergleichsarbeitnehmer wird grundsätzlich als gesetzlich kranken- und pflegeversichert behandelt. Eine private Krankenversicherung des Arbeitnehmers wird aus Vereinfachungsgründen nicht modelliert.
Schritt 4: Vergleichbares laufendes Einkommen bestimmen
Zunächst wird ermittelt, welches Arbeitnehmer-Brutto erforderlich ist, um während des Berufslebens dasselbe verfügbare Nettoeinkommen wie der Beamte zu erreichen.
Das allein reicht jedoch noch nicht für eine vollständige Gleichstellung aus. Der Beamte erwirbt während seiner Dienstzeit einen Anspruch auf Beamtenversorgung. Der Arbeitnehmer erhält dagegen eine gesetzliche Rente und gegebenenfalls eine Betriebsrente. Deshalb wird zusätzlich geprüft, welche Versorgungslücke im Ruhestand bestehen bleibt.
So werden Pension und Rente verglichen
Schritt 5: Beamtenpension berechnen
Die voraussichtliche Beamtenpension wird anhand der eingegebenen Dienstjahre ermittelt. Dabei werden berücksichtigt:
- ruhegehaltfähige Dienstjahre
- maßgebliche ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- jährlicher Ruhegehaltssatz
- geltende Höchstgrenze des Ruhegehaltssatzes
Es wird unterstellt, dass die ausgewählte Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bis zum Ende der modellierten Dienstzeit bestehen bleibt. Spätere Beförderungen oder Wechsel in eine andere Besoldungsgruppe werden aus Vereinfachungsgründen nicht modelliert. Dies kann das Beamteneinkommen und auch die Beamtenpension deutlich unterschätzen.
Schritt 6: Gesetzliche Rente des Arbeitnehmers ermitteln
Die gesetzliche Rente des Vergleichsarbeitnehmers wird anhand seines ermittelten Bruttogehalts und der eingegebenen Erwerbsdauer geschätzt. Der Rechner bildet dabei typisiert ab, welche gesetzlichen Rentenansprüche sich bei einem gleichbleibenden heutigen Bruttogehalt über die angegebene Anzahl von Dienst- beziehungsweise Erwerbsjahren ergeben würden. Künftige Änderungen des Rentenwerts, der Beitragsbemessungsgrenze oder des gesetzlichen Rentensystems werden aus Vereinfachungsgründen nicht modelliert.
Schritt 7: Netto-Versorgungslücke bestimmen
Für den Ruhestand werden die verfügbaren Nettobeträge miteinander verglichen. Vereinfacht gilt:
Netto-Versorgungslücke = Netto-Pension − Netto-Rente − Netto-Betriebsrente
Ist die Nettopension höher als die Summe aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, muss der Arbeitnehmer die verbleibende Differenz durch privat aufgebautes Kapital ausgleichen. Ist keine Versorgungslücke vorhanden, wird kein zusätzlicher privater Pensionsausgleich angesetzt.
So wird der Pensionsausgleich berechnet
Schritt 8: Erforderliches Kapital zum Ruhestandsbeginn berechnen
Der Rechner ermittelt, wie viel Kapital der Arbeitnehmer zum Beginn des Ruhestands benötigt, um die monatliche Versorgungslücke über einen Zeitraum von 20 Jahren auszugleichen. Dabei werden folgende vereinfachende Annahmen getroffen:
- monatliche Auszahlungen über 20 Jahre
- eine konstante Rendite von 4 Prozent pro Jahr nach Kosten und Steuern
- weitere Verzinsung auch während der Auszahlungsphase
- vollständiger Verzehr des Kapitals, also ein Restkapital von null Euro nach der letzten Auszahlung
Die angenommene Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ist eine feste Modellannahme. Die individuelle Lebenserwartung kann kürzer oder länger sein.
Schritt 9: Erforderliche Sparrate berechnen
Anschließend wird berechnet, welche monatliche Nettosparrate der Arbeitnehmer während der eingegebenen Dienstjahre leisten müsste, um das erforderliche Kapital aufzubauen. Die eingegebenen Dienstjahre entsprechen gleichzeitig der Ansparzeit. Dadurch werden beide Karrierewege über denselben Zeitraum miteinander verglichen.
- Der Beamte erwirbt Pensionsansprüche
- Der Arbeitnehmer baut gesetzliche Rentenansprüche und ggf. Betriebsrentenansprüche sowie den erforderlichen privaten Pensionsausgleich auf
Für die Ansparphase gilt ebenfalls eine konstante Modellrendite von 4 Prozent pro Jahr nach Kosten und Steuern. Das zum Ausgleich der Versorgungslücke aufgebaute Kapital wird im Modell als frei verfügbares Privatvermögen behandelt. Die angenommene Rendite von 4 % pro Jahr versteht sich nach Anlagekosten und Steuern. Bei der späteren Auszahlung wird deshalb keine zusätzliche Steuer abgezogen. In der Realität hängt die Besteuerung unter anderem vom Anlageprodukt, den Anschaffungskosten, dem Gewinnanteil der Veräußerung, möglichen Freibeträgen und der persönlichen Kirchensteuerpflicht ab.
Schritt 10: Vergleichbares Arbeitnehmer-Brutto ermitteln
Zum Schluss wird das Arbeitnehmer-Brutto so lange angepasst, bis das Arbeitnehmer-Netto ausreicht, um:
- das verfügbare Nettoeinkommen des Beamten zu erreichen und
- zusätzlich die erforderliche monatliche Sparrate für den Pensionsausgleich aufzubringen
Das Ergebnis ist das geschätzte Bruttogehalt, das ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer nach den getroffenen Modellannahmen benötigen würde, um finanziell näherungsweise mit dem ausgewählten Beamten vergleichbar gestellt zu sein.
Feste Annahmen des Rechners
Für einen übersichtlichen und nachvollziehbaren Vergleich verwendet der Rechner folgende feste Annahmen:
- Sämtliche Beträge werden mit heutigen nominalen Werten berechnet
- Künftige Inflation wird nicht gesondert berücksichtigt
- Künftige Gehalts-, Besoldungs-, Renten- und Pensionserhöhungen werden nicht prognostiziert
- Es wird vereinfachend unterstellt, dass entsprechende allgemeine Wertveränderungen beide Karrierewege vergleichbar betreffen
- Die Kapitalanlage erzielt konstant 4 Prozent Rendite pro Jahr nach Kosten und Steuern
- Die Rentenbezugsdauer beträgt 20 Jahre
- Das Ausgleichskapital wird während dieser 20 Jahre vollständig verbraucht
- Die Steuerberechnung erfolgt unabhängig vom Familienstand für eine alleinstehende Person
- Der Familienstand wird nur für den Familienzuschlag verwendet
- Der angegebene PKV- und Pflegebeitrag bleibt während aktiver Dienstzeit und Ruhestand gleich
- Der Arbeitnehmer ist gesetzlich sozialversichert
- Es wird eine durchgehende Vollzeitbeschäftigung angenommen
Die genannte Rendite von 4 Prozent ist keine Garantie oder Kapitalmarktprognose. Sie dient ausschließlich als einheitliche Modellannahme für den Vergleich.
Welche Sonderfälle werden nicht berücksichtigt?
Der Rechner bildet bewusst keinen individuellen Lebenslauf vollständig ab. Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
- Teilzeitbeschäftigung
- Elternzeit und unbezahlte Beurlaubungen
- Unterbrechungen der Dienst- oder Erwerbszeit
- spätere Beförderungen
- Laufbahnwechsel
- Wechsel des Dienstherrn oder Bundeslands
- individuelle Amts- und Stellenzulagen
- Mehrarbeitsvergütungen und Leistungsprämien
- vorzeitiger Ruhestand
- Versorgungsabschläge
- besondere Altersgrenzen einzelner Berufsgruppen
- Mindestversorgung
- Altersgeld und Nachversicherung
- individuelle PKV-Beitragsentwicklungen
- schwankende Kapitalmarktrenditen
- Änderungen zukünftiger Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften
Die tatsächliche finanzielle Situation kann deshalb vom berechneten Ergebnis abweichen.
Nicht quantifizierbare Vorteile des Beamtenverhältnisses
Das Beamtenverhältnis umfasst zudem Leistungen, die im Rechner nicht finanziell bewertet werden. Dazu gehören insbesondere:
- Versorgung bei Dienstunfähigkeit
- Dienstunfallversorgung
- Witwen- und Witwerversorgung
- Waisenversorgung
- sonstige Hinterbliebenenversorgung
Diese Leistungen können einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil des Beamtenverhältnisses darstellen. Das berechnete Arbeitnehmer-Brutto kann den tatsächlichen Gesamtwert des Beamtenverhältnisses daher unterschätzen. Umgekehrt kann ein vom Arbeitnehmer aufgebautes Kapital grundsätzlich vererbbar sein, wenn die Person vor dem vollständigen Kapitalverzehr verstirbt. Auch dieser mögliche Vorteil des Arbeitnehmers wird nicht quantifiziert.
Datenstand
Steuertarif, Sozialversicherungswerte, Besoldungstabellen und versorgungsrechtliche Parameter können sich ändern. Die im Rechner hinterlegten Werte werden deshalb mit einem konkreten Datenstand versehen. Maßgeblich ist jeweils der auf der Rechnerseite angegebene Aktualisierungsstand. Trotz sorgfältiger Pflege kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Werte zwischenzeitlich geändert wurden oder besondere persönliche Regelungen nicht abgebildet werden. Der Rechner dient daher ausschließlich als Orientierungshilfe und ermittelt lediglich Schätzwerte.