Beamtenberufe, Besoldungsgruppen und vergleichbares Gehalt

Beamte arbeiten in vielen unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Ob eine Tätigkeit tatsächlich im Beamtenverhältnis ausgeübt wird, hängt jedoch nicht allein vom Beruf ab. Entscheidend sind unter anderem der Dienstherr, das Bundesland, die konkrete Stelle, die erforderliche Qualifikation und die persönliche Eignung. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick darüber, in welchen Bereichen Verbeamtungen typischerweise vorkommen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Beruf, Laufbahn und Besoldungsgruppe zusammenhängen.

Wo arbeiten Beamte?

Beamte arbeiten vor allem in Bereichen, in denen der Staat dauerhaft hoheitliche Aufgaben erfüllt oder ein besonderes öffentliches Interesse an einer zuverlässigen Aufgabenerfüllung besteht. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Schulen und Bildungsverwaltung
  • Polizei und Sicherheitsbehörden
  • allgemeine öffentliche Verwaltung
  • Finanzverwaltung und Zoll
  • Justiz und Justizvollzug
  • Berufsfeuerwehr
  • Hochschulen und Wissenschaft

Nicht jede Person, die in einem dieser Bereiche arbeitet, ist automatisch verbeamtet. In Behörden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen arbeiten häufig Beamte und tarifbeschäftigte Arbeitnehmer nebeneinander. Ob eine Stelle im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt wird, hängt unter anderem vom Dienstherrn, vom Bundesland, vom konkreten Aufgabenbereich und von der jeweiligen Personalpolitik ab.

Voraussetzungen für eine Verbeamtung

Für eine Verbeamtung reicht die fachliche Qualifikation allein nicht aus. Bewerber müssen zusätzlich bestimmte persönliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem:

  • erforderliche Ausbildung oder Hochschulqualifikation
  • persönliche Eignung
  • charakterliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Einhaltung möglicher Altersgrenzen

Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich nach Dienstherr, Bundesland, Laufbahn und Beruf. Auch Altersgrenzen und die Bewertung der gesundheitlichen Eignung sind nicht überall identisch. Eine gesundheitliche Einschränkung führt nicht automatisch zum Ausschluss. Entscheidend ist regelmäßig eine Prognose, ob die Person die Aufgaben des angestrebten Amtes voraussichtlich dauerhaft erfüllen kann. Eine Bewerbung im öffentlichen Dienst führt nicht automatisch zu einer Verbeamtung. Ausschlaggebend ist, ob die konkrete Stelle als Beamtenstelle vorgesehen ist und sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Laufbahnen und Besoldungsgruppen

Beamtenstellen werden unterschiedlichen Laufbahnen und Ämtern zugeordnet. Die erforderliche Ausbildung, die Verantwortung der Stelle und die konkrete Funktion beeinflussen, welche Besoldungsgruppe vorgesehen ist. Die A-Besoldung umfasst viele typische Beamtenberufe in Verwaltung, Schule, Polizei, Justiz und weiteren Bereichen. Sie reicht von Einstiegsämtern bis zu höher bewerteten Führungs- und Fachfunktionen. Vereinfacht lassen sich häufig folgende Qualifikationsebenen unterscheiden:

  • Laufbahnen mit beruflicher Ausbildung
  • Laufbahnen mit Bachelor- oder vergleichbarer Qualifikation
  • Laufbahnen mit Masterabschluss, Staatsexamen oder vergleichbarer Hochschulqualifikation

Die frühere Einteilung in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst wird weiterhin häufig verwendet. Die heutigen Laufbahnbezeichnungen können jedoch zwischen Bund und Ländern abweichen. Eine Berufsbezeichnung lässt nicht immer eindeutig auf eine Besoldungsgruppe schließen.

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