Pension und gesetzliche Rente – Beamtenbesoldung umrechnen

Beamte und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bauen ihre Altersversorgung auf unterschiedliche Weise auf. Beamte erhalten nach ihrer aktiven Dienstzeit grundsätzlich eine beamtenrechtliche Versorgung. Arbeitnehmer erwerben durch ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Rentenansprüche und können zusätzlich eine betriebliche oder private Altersvorsorge aufbauen. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich das aktuelle Netto- oder Bruttogehalt miteinander zu vergleichen. Ein aussagekräftiger Vergleich muss auch berücksichtigen, welches Einkommen nach dem Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich zur Verfügung steht. Der hier verfügbare Vergleichsrechner stellt deshalb nicht nur das laufende Einkommen gegenüber, sondern schätzt zusätzlich, welchen Betrag der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens ansparen müsste, um eine mögliche Versorgungslücke gegenüber der Beamtenpension auszugleichen.

Unterschiede in der Altersversorgung

Beamtenpension

Beamte zahlen während ihrer aktiven Dienstzeit grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen erwerben sie einen Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung. Die Höhe der Pension richtet sich insbesondere nach:

  • der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
  • den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen
  • dem jeweils geltenden Ruhegehaltssatz
  • möglichen Höchstgrenzen und Abschlägen

Die Pension wird vom jeweiligen Dienstherrn gezahlt.

Gesetzliche Rente

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen während ihres Erwerbslebens gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die spätere Rentenhöhe hängt insbesondere davon ab:

  • wie lange Beiträge gezahlt wurden
  • wie hoch das versicherte Einkommen war
  • ob Zu- oder Abschläge gelten
  • welcher aktuelle Rentenwert zum Zeitpunkt der Berechnung gilt

Daneben können Arbeitnehmer zusätzliche Ansprüche aus einer Betriebsrente oder einer privaten Altersvorsorge besitzen.

Wie wird die Beamtenpension berechnet?

Das Ruhegehalt wird aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ermittelt.

Vereinfacht gilt: Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz

Beim Bund beträgt der Ruhegehaltssatz nach gegenwärtigem Recht für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent. Dieser Höchstwert wird rechnerisch nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Für die Länder gelten die jeweiligen landesrechtlichen Versorgungsvorschriften, die in Einzelheiten abweichen können.

Welche Bezüge sind ruhegehaltfähig?

Nicht jeder Bestandteil der aktiven Besoldung wird automatisch vollständig bei der Pension berücksichtigt. Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen können insbesondere gehören:

  • das Grundgehalt
  • bestimmte ruhegehaltfähige Zulagen
  • gegebenenfalls weitere gesetzlich bestimmte Bestandteile

Familienzuschläge und andere Bestandteile der Bezüge werden je nach Art und Rechtsgrundlage unterschiedlich behandelt. Dieser Vergleichsrechner verwendet für seine vereinfachte Berechnung die für den ausgewählten Dienstherrn hinterlegten versorgungsrechtlichen Parameter. Individuelle Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen werden in der ersten Version nicht gesondert berechnet.

Welche Dienstzeit wird berücksichtigt?

Grundsätzlich kommt es auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit an. Nicht jede Zeitspanne zwischen Einstellung und Ruhestand muss als volle Dienstzeit zählen. Abweichungen können unter anderem entstehen durch:

  • Teilzeit
  • unbezahlte Beurlaubungen
  • Unterbrechungen
  • Zeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses
  • besondere Anrechnungsregeln

Dieser Vergleichsrechner verwendet die vom Nutzer eingegebene Zahl der Dienstjahre als vereinfachte ruhegehaltfähige Dienstzeit ohne Unterbrechungen.

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die gesetzliche Rente beruht vor allem auf den während des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkten. Das jeweilige Jahreseinkommen wird dabei mit dem durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten verglichen:

  • Entspricht das Einkommen genau dem Durchschnittseinkommen, entsteht für dieses Jahr grundsätzlich ein Entgeltpunkt
  • Liegt das Einkommen bei der Hälfte des Durchschnitts, entsteht vereinfacht ein halber Entgeltpunkt
  • Liegt das Einkommen über dem Durchschnitt, entstehen entsprechend mehr Entgeltpunkte – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die monatliche Rente anhand der persönlichen Entgeltpunkte, des Zugangsfaktors, des Rentenartfaktors und des aktuellen Rentenwerts. Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst.

Vereinfacht lautet die Rentenformel: Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte bilden das Verhältnis zwischen dem persönlichen versicherten Einkommen und dem jeweiligen Durchschnittseinkommen ab. Ein Arbeitnehmer mit einem langfristig überdurchschnittlichen Einkommen sammelt grundsätzlich mehr Entgeltpunkte als ein Arbeitnehmer mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen. Allerdings werden Beiträge und Rentenansprüche nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die gesetzliche Rente nicht weiter.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor berücksichtigt, ob die Rente regulär, vorzeitig oder später als vorgesehen beginnt.

  • Bei einem regulären Rentenbeginn ohne Zu- oder Abschläge beträgt er grundsätzlich 1,0
  • Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn können Abschläge entstehen
  • Bei einem späteren Rentenbeginn können Zuschläge entstehen

Dieser Vergleichsrechner unterstellt einen regulären Eintritt in den Ruhestand ohne Zu- oder Abschläge.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert gibt an, welchem monatlichen Rentenbetrag ein Entgeltpunkt entspricht. Er kann gesetzlich angepasst werden. Für diesen Rechner wird der zum Datenstand des Rechners geltende Rentenwert verwendet. Künftige Rentenanpassungen werden nicht prognostiziert.

Betriebsrente

Viele Arbeitnehmer können zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Ob eine Betriebsrente besteht und wie hoch sie ausfällt, hängt vom Arbeitgeber, der Beschäftigungsdauer, der Versorgungszusage und dem gewählten Durchführungsweg ab. Eine Betriebsrente kann die Versorgungslücke gegenüber einer Beamtenpension erheblich verkleinern. Deshalb enthält der Vergleichsrechner das optionale Eingabefeld:

Monatliche Nettoauszahlung aus Betriebsrente

Einzutragen ist die erwartete monatliche Auszahlung nach Steuern sowie nach gegebenenfalls anfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Liegt keine Betriebsrente vor, wird der Wert mit null Euro angesetzt. Für die Berechnung wird vereinfachend angenommen, dass:

  • die Betriebsrente während der gesamten modellierten Rentenbezugsdauer gezahlt wird
  • der angegebene Betrag gleich bleibt
  • keine Dynamisierung erfolgt
  • keine Kapitalabfindung stattfindet
  • keine Hinterbliebenenleistung aus der Betriebsrente berücksichtigt wird

Warum reicht der Vergleich der monatlichen Nettobeträge nicht aus?

Ein Arbeitnehmer kann während des Berufslebens dasselbe verfügbare Nettoeinkommen wie ein Beamter erzielen und im Ruhestand trotzdem über ein niedrigeres Einkommen verfügen. Deshalb betrachtet der Rechner zwei Bedingungen gleichzeitig:

  1. Der Arbeitnehmer soll während des Erwerbslebens über dasselbe verfügbare Einkommen verfügen.
  2. Der Arbeitnehmer soll zusätzlich ausreichend Kapital aufbauen können, um eine verbleibende Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen.

Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, ergibt sich das im Rechner ausgewiesene schätzungsweise vergleichbare Arbeitnehmer-Brutto.

FAQ

Erhält jeder Beamte 71,75 Prozent seines letzten Gehalts?

Nein. Der Höchstruhegehaltssatz wird nur bei entsprechend langer ruhegehaltfähiger Dienstzeit erreicht. Außerdem beziehen sich die Prozentsätze auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und nicht zwingend auf sämtliche zuletzt ausgezahlten Bezügebestandteile. Teilzeit, Unterbrechungen, vorzeitiger Ruhestand oder andere Besonderheiten können die tatsächliche Versorgung zusätzlich verändern.

Entsprechen 40 Dienstjahre automatisch dem Höchstruhegehaltssatz?

In vielen Fällen führen 40 volle ruhegehaltfähige Dienstjahre rechnerisch zum Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent. Je nach Dienstherr und besonderen Fallgestaltungen können hier jedoch Abweichungen vorkommen.

Ist eine Beamtenpension immer höher als eine gesetzliche Rente?

Nicht zwangsläufig. Das Ergebnis hängt unter anderem von Besoldung, Dienstzeit, Erwerbseinkommen, Beitragsjahren, Betriebsrente und weiteren individuellen Faktoren ab. Dieser Rechner führt deshalb für jede Eingabekombination eine eigene Vergleichsrechnung durch.

Warum wird die Betriebsrente als Nettobetrag eingegeben?

Betriebsrenten können je nach Vertragsart und persönlicher Situation unterschiedlich besteuert und mit Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträgen belastet werden. Durch die Eingabe der erwarteten Nettoauszahlung kann der tatsächlich verfügbare Betrag direkt von der Versorgungslücke abgezogen werden.

Was passiert, wenn die gesetzliche Rente und Betriebsrente bereits so hoch wie die Pension sind?

In diesem Fall besteht nach dem Modell keine zusätzliche Versorgungslücke. Für den Ruhestand wird dann kein privater Pensionsausgleich angesetzt. Das Arbeitnehmer-Brutto muss lediglich ausreichen, um während des Erwerbslebens das vergleichbare verfügbare Nettoeinkommen zu erreichen.

Warum werden genau 20 Jahre Rentenbezug angenommen?

Die 20 Jahre sind eine Modellannahme. Die tatsächliche individuelle Bezugsdauer kann deutlich kürzer oder länger ausfallen. Nach Ablauf der angenommenen 20 Jahre soll das für den Pensionsausgleich angesparte Kapital vollständig verbraucht sein.

Ist die angenommene Rendite von 4 Prozent garantiert?

Nein. Die Rendite von 4 Prozent pro Jahr nach Kosten und Steuern ist ausschließlich eine Modellannahme. Tatsächliche Anlageergebnisse können besser oder schlechter ausfallen und während des Anlagezeitraums erheblich schwanken.

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